Die DSGVO -- Datenschutz nehmen wir sehr ernst
Seit dem 25. Mai 2018 gilt EU-weit die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Ziel des Gesetzgebers ist ein einheitlicher und starker Datenschutz für die einzelnen Personen - insbesondere auch bei der Nutzung von Internetdiensten. Dieses Ziel ist sicherlich sinnvoll und wichtig um auch ausländische Institutionen auf den gleichen Level wie bei uns in Deutschland, mit der weltweit schärfsten Datenschutzverordnung, zu heben. Wir haben uns beim Herbolzheimer Gänslauf für die Umsetzung der nachfolgenden Maßnahmen entschieden.Sensibler Umgang mit den Voranmelde- und Ergebnisdaten der Teilnehmer
Löschung sämtlicher Anmelde- und Ergebnisdaten der Teilnehmer bereits 365 Tagen nach der Veranstaltung! Künftig werden Ergebnislisten der Wettbewerbe eines Gänslaufs in digitaler Form im Internet nur noch für 365 Tage veröffentlicht. "..Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht, sobald der Zweck der Speicherung entfällt" Ausnahme sind die "Ewige Listen des Gänslaufs" und die Siegerliste aller Gänsläufe. Da deren Zweck gegeben ist. Es besteht das Recht jeder Person, welche auf diesen Listen geführt wird, auf explizite Löschung ihrer Daten.Die Datenschutzerklärung
hier gehts zum Dokument: Datenschutzerklärung 16. Gänslauf am 20.7.2024 sowie die Homepage www.gaenslauf.deMit diesen Maßnahmen können wir Ihnen versichern, dass wir Ihre Daten mit höchster Sorgfalt und Verantwortung und konform der neuen DSGVO behandeln.
Die Organisationsleitung Herbolzheimer Gänslauf
74861 Neudenau-Herbolzheim